Paratuberkulose (Para-Tbc)

Paratuberkulose oder Para-Tbc ist eine ansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wiederkäuern, insbesondere bei Rindern und Ziegen, auftritt. Der Name Paratuberkulose ist gegeben, weil die Symptome mit Tuberkulose verwechselt werden können.  Die Krankheit wird auch Johnesche Krankheit genannt (Forscher dieser Krankheit).

Ursache
Die Krankheit wird durch das Bakterium Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (MAP) verursacht. Paratuberkulose tritt weltweit auf.

Beschreibung
Das Paratuberkulose-Bakterium setzt sich in der Darmwand fest und verursacht eine unheilbare Darmentzündung (Enteritis). Das Bakterium breitet sich beispielsweise durch den Blutstrom auf das Euter aus. Im Allgemeinen zeigen infizierte Tiere die ersten Krankheitssymptome im Alter zwischen 3 und 6 Jahren. Die Darminfektion führt trotz gutem Appetit zu verminderter Milchleistung und schleichender Gewichtsabnahme. Das Tier hat intermittierenden oder anhaltenden wässrigen Durchfall, mit Gasblasen sichtbar. Das Tier hat jedoch kein Fieber. Die Kälber von einem kranken Tier haben ein zu niedriges Geburtsgewicht. Die Krankheit kann nicht geheilt werden und schließlich stirbt das Tier durch Erschöpfung.

Wegen des  schleichenden Charakters und weil die Symptome  ähnlich denen anderer Erkrankungen sind, dauert es in der Regel lange bevor die Diagnose Paratuberkulose gestellt wird. Die Erkrankung kann durch bakteriologische Untersuchungen ab dem zweiten Lebensjahr bestimmt werden. Mittels Milch- oder Bluttests (Para-Tbc-ELISA) können ab dem  2. Lebensjahr Antikörper gegen das Bakterium nachgewiesen werden. Paratuberkulose kann  mit dieser Untersuchung nachgewiesen werden, bevor das Tier die ersten Symptome zeigt.

Behandlung
Präventtion durch gute Hygiene ist das einzige, was gegen Para-Tbc hilft.
Para-TBC ist eine schwere, persistente Erkrankung. Das Einzige, was hilft, ist eine hygienische Arbeitsweise. Dies reduziert auch den Infektionsdruck anderer Keime. Das vollständige  Ausmerzen  der Para-Tbc dauert normalerweise einige Generationen.

 Das Ausmerzen der Paratuberkulose, oder Para-TBC,  vom Betrieb ist eine Herausforderung für Rinderhalter. Den Betriebpartuberkulusefrei zu bekommen,  nur durch Merzung  infizierter Tiere, ist nicht möglich. Das verursachende Bakterium ist so gut im Körper der Kuh „versteckt“, dass keiner der aktuell verfügbaren Labortests alle infizierten Tiere auf einem Betrieb erkennen kann. Und die Erwartung ist, dass sich dies in naher Zukunft nicht ändern wird. Aktuelle Untersuchungen können dabei helfen viele Tiere, die Erreger ausscheiden zu erkennen und den Infektionsdruck zu senken, aber sie bieten keine 100%- ige Sicherheit. 

Das Problem Para-TBC kann nur mit  Hygienemaßnahmen in Kombination mit wiederkehrenden Bestanduntersuchungen angegangen werden. Kälber dürfen keinen Kontakt mit dem Mist älterer Rinder haben. Wie ein Viehzüchter vorgehen muss, um den Transfer von Para-TBC auf seine Tiere/Kälber zu begrenzen, wird auf der Website der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. und der Tierseuchenkasse gezeigt. 

https://milchland.de/para-tb/

www.ndstsk.de/948_mycobacterium-avium-subspecies-paratuberculosis-map-in-rinderbest-auml-nden.html

Anbei einige Infornmationen des Tierseuchenkasse zur Senkung der Herdenprävalenz bei Para-Tb.:

Die erste, für alle niedersächsischen Milchviehalter verbindliche Stufe der MAP-Bekämpfung, bildet seit dem 01.11.2017 die „Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose“ (ParaTb-VO). Sie beinhaltet eine Untersuchungspflicht für alle zur Milchgewinnung gehaltenen Zuchtrinder > 24 Monate sowie eine Beratungsverpflichtung für alle Betriebe mit einem positiven MAP-Befund. Zudem umfasst sie ein Einstallungsverbot für MAP-positive Rinder > 24 Monate auf niedersächsischen Betrieben. Die durch die Verordnung anfallenden Probenahme- und Untersuchungskosten werden von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse im Rahmen der Kostenübernahme vorbeugender Maßnahmen übernommen. Die regelmäßigen Untersuchungen helfen, das MAP-Vorkommen auf niedersächsischen Milchviehbetrieben zu ermitteln. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für die MAP-Problematik auf niedersächsischen Rinderbetrieben geschärft und die Verbreitung von MAP zwischen den Betrieben eingedämmt werden. 

Die zweite Stufe bildet das MAP-Verminderungsprogramm der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Bereits seit dem 01.07.2016 können Rinderhalter am MAP-Verminderungsprogramm teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Entscheidet sich ein Tierhalter teilzunehmen, muss er sich zu einer Umsetzung der Maßnahmen durch die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung für 5 Jahre verpflichten. Bei Einhaltung der Vorgaben werden zusätzliche umfassende Beihilfen für die Entfernung der infizierten Tiere und die Erstellung eines betriebsspezifischen MAP-Verminderungsplanes ausgezahlt. 

Die Zielgruppe des MAP-Verminderungsprogramms stellen Betriebe mit einem deutlichen MAP-Vorkommen dar. Betriebe mit einem Vorkommen unter 5 % gehören nicht zur eigentlichen Zielgruppe des Programms, können sich dem Programm aber trotzdem anschließen. Nachdem die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen kommunalen Veterinärbehörde hinterlegt ist, wird das MAP-Verminderungsprogramm durchlaufen. Die eingesetzte Diagnostik entspricht den Vorgaben der Verordnung.

Zusammengefasst werden niedersachsenweit in allen Beständen mit nicht-negativen Sammelmilchproben Einzeltierproben genommen, um positive Tiere zu identifizieren. Alle im Rahmen der ParaTb-VO generierten Untersuchungsergebnisse werden automatisiert in der HI-Tier-Datenbank gespeichert.

Im Falle eines positiven Einzeltierergebnisses muss der Tierhalter mit seinem Hoftierarzt eine Hygieneberatung durchführen und einen MAP-Verminderungsplan erstellen und umsetzen. 

Am MAP-Verminderungsprogramm teilnehmende Tierhalter müssen die in der Herde verbleibenden MAP-positiven Tiere mit einer roten Ohrmarke markieren, damit die Tiere leicht zu identifizieren sind. Die rote Ohrmarke kann vom Veterinäramt über die Tierseuchenkasse bezogen werden. Des Weiteren gilt auf teilnehmenden Betrieben für MAP-positive Rinder ein Wiederbelegungsverbot, ein Verbringungsverbot (mit Ausnahme zur Schlachtung) sowie ein Entfernungsgebot innerhalb von 18 Monaten nach dem Testergebnis. Entsprechend den Vorgaben der ParaTb-VO müssen Tiere in den teilnehmenden Beständen einzeln beprobt werden bis der Anteil MAP-positiver Tiere unter 2 % gesunken ist.

Anschließend können die Betriebe wieder in die Sammelmilch-Untersuchung zurückkehren. Die Teilnahme am Programm berechtigt den Tierhalter auch zur Beantragung von Beihilfen für Tierverluste. Bei Einhaltung der Bedingungen werden 100 % des gemeinen Wertes abzüglich des Schlachterlöses gewährt.

Eine Zusammenfassung des Programms finden Sie auf dem Merkblatt Bekämpfung der Paratuberkulose in Niedersachsen. https://www.ndstsk.de/1104_merkblatt-zur-paratuberkulosebek-auml-mpfung.html

6. Der betriebsspezifische Paratuberkulose Verminderungsplan

Neben der Identifizierung und Entfernung MAP-positiver Tiere ist der betriebsspezifische MAP-Verminderungsplan ein zentraler Bestandteil des niedersächsischen MAP-Verminderungsprogramms. Alle Betriebe mit positivem Einzeltierergebnis müssen in Zusammenarbeit mit ihrem Hoftierarzt eine Biosicherheitsanalyse durchführen. Dazu wird die aktuelle Situation auf dem Hof anhand des aktuellen  Leitfadens für Biosicherheit in Rinderhaltungen der Tierärztekammer Niedersachsen beurteilt. Dies wird in einer Ist-Beschreibung zusammengefasst, in der Stärken und Schwächen des Betriebs festgehalten werden. Unter anderem wird eine Checkliste eingesetzt, die die Biosicherheitsmaßnahmen durch Punkte gewichtet. Je niedriger die erreichte Punktzahl ist, desto besser ist die Biosicherheit des Rinderbetriebs.

Im Anschluss werden konkrete Verbesserungsmaßnahmen formuliert und diese mit einem Zeitplan versehen. Einige Maßnahmen bedürfen nur einer Umstellung der Arbeitsroutine und können deshalb zeitnah umgesetzt werden, während für andere Maßnahmen möglicherweise bauliche Veränderungen oder eine Umstrukturierung des Betriebs nötig sind und deshalb eine längerfristige Vorlaufzeit brauchen. Nach einem Jahr werden die Produktionszahlen, die Entwicklung der Paratuberkulose und die Umsetzung der Maßnahmen evaluiert und es wird gegebenenfalls nachgebessert.

In diesem Zusammenhang sollten Sie beispielsweise daran denken, Jungvieh in kleinen, hygienisch voneinander getrennten Altersgruppen zu halten. Dieser Eingriff hemmt den Aufbau einer gefährlichen Kälber-Grippe-Infektion. Gute Hygiene (z.B. bei der Geburt) kommt nicht nur dem Kalb, sondern auch der Kuh zugute. Konsultieren Sie mit Beratern Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Hygiene. Outsider haben einen offenen Blick auf die Geschäftsführung. Sie sehen manchmal Möglichkeiten, die der Landwirt selbst nicht sieht. Der erste ernannte Experte ist der Tierarzt. Er kommt zu vielen Betrieben, hat das notwendige Wissen und weiß, wie man bestimmte Problemstellungen angehen kann. Auch die Kälberspezialisten von Alpuro Breeding helfen Ihnen gerne weiter.